Diese Pflanzen nicht pflücken

Geisenfeld

Quelle: Landratsamt (Foto: Dirndorfer)

Wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen, ist verboten. Im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ bei Geisenfeld ist daher ganzjährig das Betreten des Schutzgebietes außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege untersagt.

Die Frühlingsknotenblume, auch großes Schneeglöckchen oder Märzenbecher genannt, gehört zu den streng geschützten Pflanzen. „Wir müssen jedoch leider immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich des Feilenforstes Geisenfeld und auch im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“ die Frühlingsknotenblume abgepflückt und ausgegraben wird“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen.

„Dieses Verbot gilt auch für das Sammeln von Bärlauch. Der Bärlauch steht zwar nicht unter Naturschutz, doch ist das Sammeln innerhalb von Naturschutzgebieten nicht zulässig“, so die Expertin. Ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen sowie deren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören sei in jedem Fall zu unterlassen. Anita Engelniederhammer: „Im Interesse der Pflanzenwelt bitten wir die Bevölkerung, insbesondere Frühlingsknotenblume und Bärlauch, aber auch andere Pflanzen zu erhalten und zu bewahren, damit wir uns weiterhin an der Vielfalt unserer schönen Heimat erfreuen können.“