Erstattung der Schulwegkosten noch möglich

Kelheim

Das Landratsamt informiert, dass die Anträge zur Rückerstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2017/18 bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden müssen. Danach ist eine Kostenerstattung nicht mehr möglich.

Die verauslagten Schulwegkosten werden vom Landratsamt grundsätzlich am Ende eines Schuljahres auf Antrag mit Originalfahrkarten abgerechnet. Der Erstattungsantrag ist in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen oder beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12) sowie in den Außenstellen in Kelheim (Hemauer Str. 48, Zi-Nr. 211 bis 213) und in Mainburg (Regensburger Str. 1) erhältlich. Erstattungsfähig sind die im Schuljahr 2017/2018 angefallenen Fahrtkosten, soweit sie die Belastungsgrenze von 440 € übersteigen. Anträge von Geschwistern sind zusammen einzureichen.

Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen: Der Schulweg ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Ist der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges notwendig bzw. insgesamt wirtschaftlicher, so ist hierfür ein gesonderter Antrag am Schuljahresbeginn beim Landratsamt einzureichen. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Kelheim (Außenstelle Hemauer Str. 48 in Kelheim), Sachgebiet 35 Schülerbeförderung: Zimmer-Nrn. 211 - 213, Telefon Nr. 09441/207-3530