Kriterien für Einheimischenmodell gelockert

Pfaffenhofen

Quelle: Stadt Pfaffenhofen

Die Zulassungskriterien für das Pfaffenhofener Einheimischenmodell hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Oktober modifiziert. Dabei geht es um die Zulassung, wer sich für eine städtische Immobilie im Rahmen des Einheimischenmodells bewerben kann.

Wer sich für ein Grundstück oder eine Wohnung im Rahmen des Pfaffenhofener Einheimischenmodells interessiert, darf nun maximal 51.000 Euro als Einzelperson bzw. pro Haushalt 102.000 Euro verdienen (bisher 90.000) und ein Vermögen von höchstens 100.000 Euro als Einzelperson bzw. 175.000 Euro pro Familie (bisher 145.000) besitzen. Die vorhandenen Grundstücke oder Wohnungen werden wie bisher nach einem Punktesystem vergeben. Dabei spielen neben dem Finanziellen vor allem auch persönliche und familiäre Gegebenheiten wie Kinder, pflegebedürftige Angehörige o.ä. eine Rolle. Für die Punktevergabe bei Kindern wird nun eine Altersstaffelung neu eingeführt.

Mit den neuen Richtlinien können sich nicht mehr nur Pfaffenhofener für ein Grundstück bewerben, sondern auch Personen, die hier keinen Hauptwohnsitz haben. Eine weitere Neuerung betrifft die Umwandlung eine Gewerbegebiets zum Wohngebiet: Für Investoren besteht hier künftig die Pflicht, ein Viertel der neuen Wohnungen für bezahlbaren Wohnungsbau vorzusehen.