Stadtrat weitet Sozialrabatt aus

Pfaffenhofen

Quelle: Stadt Pfaffenhofen

Fast zehn Jahre ist es her, dass die Städtischen Sozialrabatte erstmals eingeführt wurden. In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat nun einstimmig eine noch weitergehende Anpassung an die Bedürfnisse der berechtigten Bürger beschlossen.

Im Rahmen des Sozialrabatts gewährt die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Erstwohnsitz in Pfaffenhofen, die über geringes Einkommen verfügen, bestimmte Vergünstigungen. Rabattberechtigt sind Sozialleistungsberechtigte und ein Personenkreis, dessen Einkommen maximal 20 Prozent über dem Bedarfssatz laut SGB II und SGB XII liegt. Folgende Erweiterungen kommen künftig hinzu:

Mittagessen: Bislang sah der Sozialrabatt vor, dass Kinder, die eine städtische Kindertagesstätte besuchen, dort eine Ersparnis von einem Euro pro Mahlzeit erhalten. Dieses Angebot wird rückwirkend fürs Schuljahr 2018/2019 auch auf Kinder im Hort, in der Mittagsbetreuung und in den Schulen ausgeweitet. Die Überarbeitung des Sozialrabatts wirkt sich auch positiv auf das „Essen auf Rädern“ aus: Zukünftig soll Personen mit Berechtigung auf den Sozialrabatt die Verpflegung um einen Euro pro Essenslieferung ermäßigt werden. Aktuell gibt es mit der Caritas und dem Bayerischen Roten Kreuz im Stadtgebiet Pfaffenhofen zwei Anbieter für „Essen auf Rädern“.

Kulturelles Angebot: Ab sofort wird der Sozialrabatt von den Rathauskonzerten auf alle städtischen Kulturveranstaltungen erweitert. So soll den Leistungsberechtigten eine bessere Möglichkeit zur Teilnahme am kulturellen Leben in Pfaffenhofen ermöglicht werden. Der Kauf eines Abos bzw. einer Einzelkarte wird zu 50 Prozent bezuschusst. Eine Förderung in selber Höhe bekommen Leistungsberechtigte individuell nach Unterrichtsangebot für die Teilnahme am Musikunterricht in der städtischen Musikschule.

Behindertentoilettenschlüssel: Statt wie bisher 20 Euro Pfand für den Universalschlüssel, der Schwerbehinderten, Rollstuhlfahrern und Morbus-Crohn-Erkrankten in ganz Europa den Zugang zu behindertengerechten Toiletten ermöglicht, zahlen zu müssen, erhalten Leistungsempfänger vom Sozialrabatt und Leistungsberechtigte vom Schlüssel diesen ab sofort kostenlos bei der Renten- und Sozialstelle.