Startups bekommen mehr Geld

Bayern

Quelle: KUS

Der Innovationsgutschein Bayern hilft kleinen Unternehmen, zu wachsen. Nun haben sich die Antragsbedingungen dafür gelockert.

Kleine und innovative Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern profitieren von neuen Obergrenzen für ein spezielles Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Das Förderprogramm richtet sich speziell an Kleinstunternehmen, die weder eigenes Personal und Ressourcen noch Mittel für externe Dienstleistungen wie Prototypenbau oder Studien zur Verfügung haben. Der Innovationsgutschein unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.

Ab sofort können zwei verschiedene Innovationsgutscheine beantragt werden. Die Grundförderung für die Innovationsgutscheine beträgt 40 Prozent des gesamten Innovationsvorhabens. Beim „Innovationsgutschein Standard“ beträgt die Obergrenze für zuwendungsfähige Kosten 30.000 Euro. Beim „Innovationsgutschein Spezial“ liegt die Obergrenze bei 80.000 Euro. Dieser Gutschein soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayerische Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen. Zudem ist er für finanzintensivere und damit für das Unternehmen wirtschaftlich riskantere Innovationsprojekte gedacht.

Das KUS im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm unterstützt als Vermittler zwischen Unternehmen und Förderstelle. Interessierte Betriebe und Gründer können sich telefonisch unter 08441-40074-40 an das KUS wenden.