Hecken und Sträucher schneiden

Mainburg

Mitarbeiter des Mainburger Bauamtes stellen derzeit vermehrt fest, dass Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Sicht stark einschränken.

Die Stadt Mainburg bittet alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und diese bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dürre Bäume und Äste können eine erhebliche Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer bedeuten und müssen, falls sie in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, beseitigt werden. Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt außerdem Folgendes: Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten. Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann. Im Übrigen weist die Stadt Mainburg daraufhin, dass bei eventuellen Unfällen, bei denen Strauch-, Hecken-, Äste-, oder sonstiger Wildwuchs ursächlich waren, Schadenersatzansprüche gegen den Grundstückseigentümer erhoben werden können.