PFC-Belastung: Bagatellregelung für Bauwasser

Manching

Die PFC-Belastung insbesondere am Flugplatz Manching beschäftigt die Menschen in der Region. Das Landratsamt Pfaffenhofen weist deshalb auf die vom Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angeordnete Vorgehensweise hin.

Wegen der jahrzehntelangen Verwendung von PFC-haltigem Löschschaum weist das Grund-und Oberflächenwasser in Teilen Manchings eine hohe Konzentration des gesundheitsgefährdenden Stoffes auf. Für das Bauwasser gilt nun eine besondere Regelung. Bei einer zeitlich eng begrenzten einzelnen Bauwasserhaltung kann auf eine Abreinigung verzichtet werden und eine direkte Wiedereinleitung ins Grundwasser über Schluckbrunnen erfolgen. Das Landratsamt Pfaffenhofen weist darauf hin, dass trotz dieser Regelung ein wasserrechtliches Verfahrens durchzuführen ist. Nach wie vor ist ein Antrag beim Landratsamt – Sachgebiet Wasserrecht – mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellen. Nicht erfasst von dieser Regelung ist der PFC-belastete Bodenaushub, der weiterhin entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen des Abfallrechts zwischenzulagern, zu beproben und schadlos zu entsorgen bzw. verwerten ist.